Kosten und Kostenübernahme

Die Preise der Behandlungen richten sich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). 

Viele private Versicherungsträger übernehmen je nach Tarif die Behandlungsleistungen. Auch die Beihilfe und Postbeamtenkassen erstatten einen Teil der Kosten nach ihren jeweils aktuell gültigen Richtlinien. Die meisten Leistungen der komplementären Medizin werden von den Leistungsträgern anerkannt. Im Zweifelsfall fragen Sie bitte Ihre private Krankenversicherung.

Osteopathie ist nicht Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen, jedoch erstatten einige Kassen einen Teil der Kosten als sogenannte Satzungsleistungen.
 Bitte beachten Sie, dass Sie sich vor Ihrem Termin in unserer Praxis, von Ihrem Arzt eine formlose Bescheinigung für die osteopathische Behandlung geben lassen. Diese können Sie zusammen mit den Rechnungen, die sie von uns erhalten, bei ihrer Krankenkasse einreichen.

Eine kleine Übersicht zur Kostenübernahme von osteopathischen Behandlungen durch die gesetzlichen Krankenkassen, finden Sie hier:
www.krankenkasseninfo.de/test/osteopathie